Orientierung für Familien · Werte 2026
Kinderzuschlag-Rechner: eine erste Schätzung
Wie kann sich Ihr Einkommen auf den Kinderzuschlag auswirken? Schätzen Sie den Betrag nach der Einkommensanrechnung – mit nachvollziehbarer Berechnung.
Ein Anspruch bleibt offen. Der Rechner prüft weder den gesamten Bedarf Ihrer Familie einschließlich Wohngeld noch Vermögen und alle persönlichen Voraussetzungen. Auch ein positiver Betrag ist keine Zusage. Eine erste offizielle Orientierung bietet der KiZ-Lotse der Familienkasse.
Für welche Situation passt die Schätzung?
- Sie beginnen einen neuen Zeitraum im Jahr 2026, wohnen zur Miete und tragen die Wohnkosten nur für die hier erfassten Eltern und Kinder.
- Die 1–10 Kinder sind unter 25, unverheiratet, leben in Ihrem Haushalt und gehören zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Für jedes Kind besteht Kindergeldanspruch. Kinder mit eigenem Partner, eigenem Kind oder eigenem Haushalt sind nicht erfasst.
- Die Eltern sind mindestens 25 und unter der Regelaltersgrenze. Als Einnahmen werden gewöhnlicher Arbeitslohn, Arbeitslosengeld I und gesetzliches Krankengeld unterstützt; bei Kindern nur Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Besondere Einkünfte werden unten abgefangen.
- Es bestehen keine weiteren Mehrbedarfe außer einem möglichen Mehrbedarf für Alleinerziehung und keine besonderen Abzüge, etwa titulierte Unterhaltszahlungen. Selbstständigkeit, Ausbildung, Studium, Elterngeld, Renten, private Krankenversicherung und andere Sonderfälle benötigen eine individuelle Prüfung.
Ein bestehender Bewilligungsbescheid, erhebliche oder ungeklärte Vermögenswerte und abweichende Haushaltsverhältnisse gehören in die Beratung der Familienkasse. Die Grenzen und Quellen der Schätzung stehen auch unter dem Ergebnis.
Ihre Schätzung
pro Monat nach Einkommensanrechnung, vor weiterer Anspruchsprüfung
Ob überhaupt ein Anspruch besteht, bleibt offen. Erst die Familienkasse prüft den gesamten Bedarf einschließlich Wohngeld, Vermögen und weitere Voraussetzungen. Der Betrag kann deshalb niedriger sein oder ganz entfallen.
Mit dem offiziellen KiZ-Lotsen weiterprüfenSo entsteht die Schätzung
Ausgangspunkt sind höchstens 297 Euro pro Kind und Monat, einschließlich Sofortzuschlag. Einkommen eines Kindes mindert nur den Betrag dieses Kindes. Bei den Eltern zählen die Beträge nach den hier unterstützten Abzügen. Ein Überschuss über ihren eigenen Bedarf mindert den Gesamtbetrag abhängig von der Einkommensart.
Freibeträge, Zeitraum und Modellgrenzen
Das Modell setzt für einen Elternteil 563 Euro und für ein Paar zusammen 1.012 Euro Regelbedarf an, ergänzt den amtlichen Wohnkostenanteil für 1–10 Kinder und gegebenenfalls den Mehrbedarf für alleinige Pflege und Erziehung. Andere Mehrbedarfe, etwa Schwangerschaft oder dezentrale Warmwassererzeugung, werden nicht berechnet.
Aus Brutto- und Nettolohn wird der normale Erwerbstätigenfreibetrag je Elternteil und Monat geschätzt. Der Grundabzug von 100 Euro wird nur einmal berücksichtigt. Bei mehr als 400 Euro Bruttolohn kann eine höhere, vollständig erfasste Summe zulässiger Kosten diesen Grundabzug ersetzen. Bereits im Nettolohn abgezogene Steuern und Sozialbeiträge werden nicht nochmals abgezogen.
Ohne Arbeitsverdienst berücksichtigt das Modell bei Arbeitslosengeld I oder gesetzlichem Krankengeld die Versicherungspauschale für Erwachsene von bis zu 30 Euro monatlich. Bei gleichzeitigem Arbeitsverdienst steckt diese bereits im Grundabzug. Weitere Abzüge und Sonderregeln dieser Leistungen sind nicht erfasst.
Die sechs Monate vor dem neuen Zeitraum werden vollständig berücksichtigt. Bei Miete zählen die laufenden Kosten des ersten Monats. Die Berechnung arbeitet mit Centbeträgen; der geschätzte Gesamtbetrag wird abschließend auf volle Euro gerundet.
Die Deckung des gesamten Familienbedarfs, mögliches Wohngeld, der erweiterte Zugang, Vermögensanrechnung, Aufenthaltsvoraussetzungen und vorrangige Ansprüche werden nicht geprüft. Ein Kinderzuschlag von rechnerisch 0 Euro ist ebenfalls keine verbindliche Ablehnung. Laufende Bewilligungen und Folgeanträge mit besonderen Zeiträumen brauchen eine eigene Prüfung.
Offizielle Quellen und geprüfte Rechenbeispiele
Inhaltlich geprüft am . Die angegebenen Modellwerte sind keine Prognose für 2027.
- Familienkasse: Voraussetzungen, Höhe und Bezugsdauer
- Merkblatt Kinderzuschlag (PDF), insbesondere Einkommensanrechnung und Beispiele auf den Seiten 13–16
- Durchführungsanweisung Kinderzuschlag (PDF), Stand 20. Februar 2026, insbesondere Wohnkostenanteile und monatliche Einkommensbereinigung
- § 6a BKGG, § 11b SGB II, § 21 SGB II und § 6 der Verordnung zu Einkommensabzügen
Die isolierte Einkommensanrechnung entspricht den beiden Beispielen der Familienkasse: 736 Euro bei drei Kindern, 1.915 Euro bereits bereinigtem Erwerbseinkommen und 900 Euro Miete; 106 Euro bei einem Kind, 2.100 Euro bereits bereinigtem Erwerbseinkommen und 800 Euro Miete. Bereinigtes Einkommen ist nicht mit Ihrem ausgezahlten Nettolohn gleichzusetzen.
Weitere Grundlagen finden Sie in unserem Ratgeber zum Kinderzuschlag. Anträge und Beratung erhalten Sie kostenlos direkt bei der Familienkasse.